Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tätigkeit

1.1
Die Firma Nußbaumer GmbH führt entgeltlich als Makler eine Nachweis - und /oder Vermittlungstätigkeit für ihre Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

1.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es der Firma Nußbaumer GmbH ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses als Makler provisionspflichtig tätig zu werden. Eine solche Doppeltätigkeit ist auch dann erlaubt, wenn die Firma Nußbaumer GmbH von einer Vertragspartei mit einem so genannten Alleinauftrag ausgestattet wurde oder der Firma Nußbaumer GmbH für beide Vertragsparteien als Vermittlungsmakler auftritt.

2. Haftungsbeschränkung

Alle Angaben basieren auf den von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Für Schäden des Kunden haftet die Nußbaumer GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine unbeschränkte Haftung besteht hingegen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Verschwiegenheitserklärung

3.1 Sämtliche Angebote, Angaben und Informationen über Objekte sind ausschließlich für den von der Firma Nußbaumer GmbH angesprochenen Interessenten und Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, die durch die Tätigkeit der Firma erlangten Informationen und Angaben streng vertraulich zu behandeln. Der Interessent darf weder die von der Firma Nußbaumer GmbH, noch die durch den Vertragspartner selbst in Erfahrung gebrachten Angaben über das Vertragsobjekt an Dritte weitergeben.

3.2 Gibt der Empfänger dennoch die hierdurch erhaltene Information und Nachweise an Dritte weiter und kommt es zum Abschluss einen Vertrages mit einem hierdurch unmittelbar oder mittelbar informierten Dritten, so ist der von der Firma Nußbaumer GmbH angesprochene Interessent und Empfänger der Information verpflichtet, diejenige Provision zu entrichten, die im Falle eines von der Firma Nußbaumer GmbH vermittelten Vertragsabschluß entstanden wäre.

4. Vorkenntnis

4.1
Ist dem Empfänger eines Angebotes oder Nachweises das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies der Firma Nußbaumer innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Angebotes oder Nachweises mitzuteilen.

4.2 Andernfalls ist der Interessent verpflichtet, die von der Firma Nußbaumer GmbH entstandenen und noch erwachsenden Unkosten aus ihrer im Hinblick auf dieses Objekt zugunsten des Interessenten entfalteten Tätigkeit zu ersetzen.

5. Ersatzgeschäft

Der Firma Nußbaumer GmbH steht auch dann diese vereinbarte Provision zu, wenn anstelle des eingeleiteten ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

6. Vergütung

6.1
Das Vermittlungshonorar entsteht mit dem formgültigen Abschluss eines Vertrages betreffend das nachgewiesene bzw. vermittelte Geschäft. Mit Abschluss dieses Vertrages ist das Vermittlungshonorar zur Zahlung fällig.

6.2 Sofern nicht individuell und unter Beachtung der Schriftform abweichend bestimmt, schuldet der Kunde der Firma Nußbaumer GmbH eine Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Bei Abschluss eines Kaufvertrages

hat der Käufer und/oder der Verkäufer 3% zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer aus dem vereinbarten Kaufpreis einschließlich desjenigen Wertes aller sonstigen Leistungen, die der Käufer als Teil des Gesamtkaufpreises übernimmt, zu zahlen.

Bei Abschluss eines Erbpachtvertrages


hat der Grundstückseigentümer und/oder der Erbbauberechtigte 3% zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer aus dem Zwanzigfachen einer Jahrespacht, mindestens aus der Summe der bis zum Ende der Verträge sich summierenden Nettopacht- bzw. Nettomietzinsen, mindestens aber 2.0 Netto- Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, zu zahlen.

Bei Gewerberaummietverträgen


hat der Mieter zu zahlen:

3,0 Netto-Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Mietvertragsdauer bis zu 10 Jahren.
3% aus der 10-fachen Jahresnettomiete zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Mietvertragsdauer ab 10 Jahren, auch 5 Jahre 5 Jahre Option.

Bei Wohnraummietverträgen


hat der Mieter 2,0 Netto-Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.

7. Verjährung

Sämtliche gegen die Firma Nußbaumer gerichteten Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruchs oder spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Ansprüche bei Haftung wegen Vorsatz.

8. Schriftformklausel


Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformklausel selbst.

9. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was im Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.

 


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